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Konf. Koop.

Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht an Grund- und Hauptschulen, Realschulen und allgemein bildenden Gymnasien

In den vergangenen vier Jahren hat eine Reihe von Schulen, vor allem im Bereich
der Grundschulen, die Genehmigung erhalten, die Fächer Evangelische und Katholische Religionslehre konfessionell-kooperativ zu erteilen.
Die hierbei zugrundeliegende „Vereinbarung der Evangelischen Landeskirche in Baden, der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart vom 1. März 2005“ wurde vereinbarungsgemäß
evaluiert und fortgeschrieben.
Die jeweiligen „Verbindlichen Rahmen für den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht“ an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und an allgemein bildenden Gymnasien können unter den folgenden Internet-Adressen abgerufen werden:

- www.elk-wue.de/landeskirche/oberkirchenrat/kirche-und-bildung/downlaods
- www.drs.de/index.php?id=697
- www.ordinariat-freiburg.de/246.0.html
- www.rpi-baden.de (downloadbereich)

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport wird die Verwaltungsvorschriften „Teilnahme am Religionsunterricht“ und „Zeugnisse“ ändern. Die Neufassungen werden
voraussichtlich in der Juni-Ausgabe von Kultus und Unterricht erscheinen. Anträge
auf Genehmigung der konfessionell-kooperativen Erteilung des Religionsunterrichts
können bis 13. Juni 2009 für bestimmte Klassenstufen gestellt werden, in der mit Beginn des Schuljahres 2009/10 erstmals konfessionell-kooperativer Religionsunterricht
eingerichtet werden soll.
Diejenigen Schulen, die bereits in den vergangenen Jahren eine Genehmigung erhalten haben und den konfessionell-kooperativ erteilten Religionsunterricht fortführen möchten, müssen erneut einen Antrag für die Klassenstufen stellen, in denen mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 konfessionell-kooperativ Religionsunterricht eingerichtet werden soll.
Antrag und Genehmigung beziehen sich auf einen Standardzeitraum eines Schüler-
jahrgangs, z.B. beginnend mit der 1. Klasse Grundschule der zum Schuljahr
2009/2010 eingeschulten Kinder oder auf die 5. Klasse Gymnasium des Einschu-
lungsjahrganges 2009/2010.
Die Anträge sind bis 12. Juni 2009 über die zuständigen Schuldekane bzw. kirchlich
Beauftragten beider Konfessionen an die jeweiligen Oberkirchenbehörden zu richten.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Dokumentation des ohne Gegenstimme gefassten zustimmenden Beschlusses der
Fachkonferenzen Evangelisch und Katholische Religionslehre auf Beantragung des
Religionsunterrichtes in konfessionell-kooperativer Form.
- Vorlage eines gemeinsamen Unterrichtsplanes für den beantragten Standardzeitraum.
- Benennung der Lehrkräfte für die einführende Fortbildung.
(Nur für die Lehrkräfte erforderlich, die diese Fortbildung noch nicht besucht haben.)

Dokumentation des Lehrerwechsels
Wir regen an, das Einverständnis der Eltern im Rahmen eines Elternabends einzuholen, bei dem die Religionslehrkräfte das Konzept des konfessionell-kooperativ erteil-
ten Religionsunterrichts vorstellen. Darüber hinaus können Eltern mit den beigefügten Musterbriefen informiert werden.
Gerne stehen die Schuldekaninnen und Schuldekane bzw. die Kirchlich Beauftragten
für Rückfragen zur Verfügung.

Mai 2009

Hier die verbindlichen Rahmenbedingungen für die einzelnen Schulen:

- Grundschule
- Realschule
- Hauptschule mit Werkrealschule
- Gymnasium
- Anträge
- Elternbrief

 

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